BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Exzellente Bildungsarbeit in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten möglich machen – Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bestärkt mit der Förderung von insgesamt 120 Mio. EUR interessierte ÜBS darin, innovative, ausbildungsbezogene Konzepte zu erproben und umzusetzen, um exzellente Bildungsarbeit zu ermöglichen.

Exzellente Bildungsarbeit in überbetrieblichen Berufsbildungsstätten möglich machen – Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)

Info- und Vernetzungsveranstaltungen INex-ÜBA

Gerne können Sie sich für die bevorstehende Info- und Vernetzungsveranstaltung zum Förderprogramm INex-ÜBA in Berlin anmelden.

Skizzenphase gestartet

Ab sofort können Sie Ihre Idee als Projektskizze einreichen. Alle Informationen und Dokumente finden Sie unter Antragsverfahren und Dokumente.

Fragenkatalog veröffentlicht

Im Fragenkatalog finden Sie zunächst Antworten auf allgemeine Fragen zur Richtlinie und zur Förderung. Außerdem wird dieser in Kürze um die Fragen der Teilnehmenden aus der digitalen Informationsveranstaltung vom 23. August 2023 erweitert, sowie um die Fragen, die uns per Mail, per Telefon oder auch persönlich erreichen. Schauen Sie also gern immer wieder mal rein.

Digitale Informationsveranstaltung vom 23. August 2023

Die Präsentation zur Veranstaltung können Sie hier gerne abrufen.

Für weitere Informationen und aktuelle Neuigkeiten rund um die Förderinitiative „INex-ÜBA“ nutzen Sie gerne die Anmeldung zu unserem Newsletter!

Mit der „Initiative für eine exzellente überbetriebliche Ausbildung (INex-ÜBA)“ stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Mittel für die Entwicklung und Erprobung von Konzepten für eine qualitativ hochwertige und innovative überbetriebliche Ausbildung (ÜBA) zur Verfügung.

INex-ÜBA wird im Rahmen der Exzellenzinitiative Berufliche Bildung des BMBF gefördert. Mehr hierzu erfahren Sie auf bmbf.de sowie im Eckpunktepapier des BMBF.

Die Förderinitiative richtet sich an Träger überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS). Diese erhalten die Möglichkeit, Konzeptideen einzureichen, mit denen sie ihre ÜBS zu exzellenten Lehr-/Lernorten weiterentwickeln wollen. Die einzureichenden konzeptionellen Vorhaben sollen das Ziel verfolgen, die Qualität überbetrieblicher Ausbildung zu steigern und weiterzuentwickeln, auch unter Anwendung zukunftsorientierter Technologien und innovativer Methoden. Des Weiteren besteht ausdrücklich die Möglichkeit, Erkenntnisse und Erfahrungen aus internationalen Kooperationen in die einzureichenden Vorhaben einfließen zu lassen.

Gefördert werden Projekte von ÜBS, die in Einzel- oder Verbundvorhaben Konzepte und Angebote entwickeln, die nach erfolgreicher Erprobung nachhaltig im System der überbetrieblichen Ausbildung und dem Bildungsangebot von ÜBS verankert werden können. ÜBS können in Zusammenarbeit mit (über-)regionalen und/oder branchenspezifischen Akteuren und unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise innovative Ansätze für die ÜBA konzipieren und erproben. Antragsberechtigt sind ÜBS, auch als Konsortialführer im Projektverbund mit anderen ÜBS, Hochschulen und/oder anderen Forschungseinrichtungen.

Es können Projekte gefördert werden, die

  • einen Beitrag dazu leisten, auch unter Einsatz digitaler Technologien und evtl. Einsatz KI-gestützter Systeme die Organisation und Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung maßgeblich zu verbessern und auch in Kooperation mit den Lernortpartnern anzupassen. Dabei sollte das Ziel verfolgt werden, entlang der Kompetenz-, Lern- und Unterstützungsbedürfnisse der Auszubildenden besonders effektive Betreuungs- und Begleitstrukturen zu etablieren, um sowohl die Ausbildungsmotivation zu erhalten als auch den Erfolg der beruflichen Qualifizierung zu befördern.
  • durch den Aufbau von neuartigen Kooperationsstrukturen mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft, einen besonderen Beitrag der ÜBS bei der Bewältigung der Herausforderungen der digitalen und ökologischen Transformation ermöglichen (etwa durch die Erarbeitung neuer überbetrieblicher Ausbildungsangebote am Puls der technologischen und wirtschaftlichen Entwicklung).
  • neue Konzepte und innovative Maßnahmen entwickeln, um die fachliche, methodische und soziale Kompetenz des Personals in der ÜBS zu erhöhen. Hier können Maßnahmen entwickelt werden, die zur Gewinnung und Einbindung auch besonders qualifizierten ausbildenden/betreuenden Personals und somit zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der ÜBS beitragen; dies kann in Kooperation mit weiteren Bildungspartnern bzw. -institutionen geschehen.
  • dazu beitragen, ÜBS zu Lernorten mit attraktiven, modernen und innovativen Werkstätten weiterzuentwickeln, die den Anforderungen einer Ausbildung für die soziale, ökologische und digitale Transformation im Besonderen entsprechen. Dies kann z. B. durch die Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte zur Neugestaltung von Ausbildungsräumen und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z. B. unter Bezug auf flexible Raumnutzung, Akustik, Farbe oder Licht sowie weiterer Merkmale erreicht werden,
  • die auf eine Stärkung der überbetrieblichen Ausbildung bei der Bewältigung nationaler und internationaler Transformationsprozesse abzielen. Hierbei stehen auch Innovationen in Ausbildungsinhalten und -methoden im Vordergrund, die durch Digitalisierung, neue/nachhaltige Technologien oder künstliche Intelligenz gestützt werden.
  • innovative Maßnahmen zur weiteren Qualitäts- und Prozessentwicklung der ÜBS initiieren, indem sie neue Themen für die Zukunftsfähigkeit einer exzellenten überbetrieblichen Ausbildung erschließen, z. B. bezüglich technischer, berufspädagogischer und sozialer Innovationen.

Die Förderdauer beträgt bis zu 36 Monate. Der Beginn der Förderung von Vorhaben ist für den 01. Oktober 2024 vorgesehen. Die Höhe des Zuschusses aus Mitteln des Bundes beträgt in der Regel je Vorhaben 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten. Antragsberechtigt sind ÜBS, auch als Konsortialführer im Projektverbund mit Hochschulen und/oder anderen Forschungseinrichtungen. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt (Skizzenphase und Antragsphase).