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Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen

Wenn für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse schriftliche Nachweise fehlen, können Angehörige einiger Berufsgruppen mit Abschlüssen sowohl aus EU- als auch aus Nicht-EU-Staaten ihre Kompetenzen mit Qualifikationsanalysen nachweisen. Mit dem vom BIBB koordinierten Projekt „Prototyping Transfer“ unterstützt das Bundesbildungsministerium Aktivitäten in ganz Deutschland, mit denen Kammern die neuen Verfahren in die breitere Anwendung bringen sollen.

Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen

Die Verfahren zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen basieren in der Regel auf einer Dokumentenanalyse. Die beglaubigten Nachweise wie zum Beispiel Abschlusszeugnisse, Diplome oder Arbeitszeugnisse werden hierbei mit den Anforderungen an den deutschen Referenzberuf verglichen. Aber was ist zu tun, wenn schriftliche Nachweise fehlen oder diese unvollständig sind, oder wenn die Beschaffung der Nachweise, zum Beispiel für Flüchtlinge, nicht zumutbar ist?

Der Gesetzgeber hat in § 14 BQFG und § 50 b Abs. 4 HwO („sonstige geeignete Verfahren“) die Möglichkeit geschaffen, die beruflichen Kompetenzen über eine sogenannte Qualifikationsanalyse im Rahmen eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens nachzuweisen. Mittels Arbeitsproben, Fachgesprächen oder -präsentationen können die Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen, die sie nicht oder nicht ausreichend durch schriftliche Dokumente belegen können. Die Qualifikationsanalyse ermöglicht allen Beteiligten - Antragstellende, Anerkennungsstellen und Arbeitgeber – eine fachlich optimale Einschätzung über die vorhandenen und fehlenden Kompetenzen.

Jedoch werden die Qualifikationsanalysen längst noch nicht flächendeckend angeboten. Die Verfahren sind mitunter aufwendig, da sie auf den jeweiligen Antragsteller individuell angepasst werden müssen. Aus diesem Grund fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Projekt „Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen“.

Ziel des Projekts ist es, deutschlandweit mehr qualitätsgesicherte Qualifikationsanalysen im Rahmen eines Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens durchzuführen, wenn eine Gleichwertigkeitsprüfung anhand schriftlicher Zertifikate nicht oder nicht vollständig möglich ist. Dabei sollen die zuständigen Stellen (Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern, Kammern der Freien Berufe sowie die anderen für die BQFG-Umsetzung zuständigen Behörden und Einrichtungen) bei der Vorbereitung und Durchführung von Qualifikationsanalysen unterstützt werden – zum Beispiel durch dezentrale Schulungen, individuelle Beratung, Arbeitshilfen und durch den Sonderfonds Qualifikationsanalysen zur finanziellen Unterstützung der Antragsteller/innen. Der Aufbau eines Wissensmanagements unterstützt dabei den Transfer der Qualifikationsanalysen in die Praxis.

Das Projekt wird während seiner Laufzeit von 2015 bis 2018 vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) koordiniert. Die Projektarbeit vor Ort wird im Rahmen eines Verbundprojektes von derzeit sechs Partnern umgesetzt, und zwar von der Handwerkskammer Hamburg, der Handwerkskammer Mannheim, der Industrie- und Handelskammer FOSA (Foreign Skills Approval), der Industrie- und Handelskammer zu Köln, der Industrie- und Handelskammer für München sowie vom Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT). Diese Verbundpartner unterstützen in ihrer Transferregion weitere zuständige Stellen mit Informationen zur Durchführung von Qualifikationsanalysen.

Das Projekt baut auf dem Vorgänger-Verbundprojekt „Prototyping“ auf, welches von August 2011 bis Januar 2014 vom Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) koordiniert und vom Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) wissenschaftlich begleitet wurde.

7.8.183 - "Netzwerk Qualifikationsanalyse" NetQA

Laufzeit I-19 bis IV-21

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7.8.133 - Prototyping Transfer - Berufsanerkennung mit Qualifikationsanalysen

Laufzeit I-15 bis IV-18

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