Erhebung 2026
Informationen zur BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2026
Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2026 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2025 bis zum 30. September 2026 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2026 noch bestanden haben (also nicht vorzeitig gelöst wurden). Auch neu abgeschlossene Ausbildungsverträge, die aus anderen Gründen am 30. September nicht mehr bestehen, werden nicht erfasst.
Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 6 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.
Anschlussverträge i. S. der Erhebung werden gesondert erfasst; sie finden bei der Berechnung von Angebot und Nachfrage keine Berücksichtigung.
Termine für die Durchführung der Erhebung 2026:
Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 2026
Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2026 - 11.11.2026
Letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 11.11.2026
Hauptausschuss-Sitzung: 09.12.2026
Die Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2026 werden im Verlauf des Sommers mit den Vertretern der Spitzenverbände abgestimmt.
Stand der Information: Februar 2026
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Erhebung 2026: Änderungen der AAB in NI, NW, RP und BW (PDF, 1.0 MB)
Stand: August 2026
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Erläuterungen zu Nullmeldungen (PDF, 740 KB)
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Erläuterungen zu Ausbildungsverträgen mit verkürzter Ausbildungsdauer (PDF, 303 KB)
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Erläuterungen zu Anschlussverträgen (PDF, 262 KB)
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Erläuterungen zum Merkmal Finanzierungsform (PDF, 445 KB)
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Erläuterungen zum Fehlerprotokoll (PDF, 389 KB)
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Erläuterungen zum Erhebungsbogen (PDF, 403 KB)
- Liste mit den Erhebungsberufen 2026 (Stand: 21. Mai 2026) (Excel, 36 KB)
- Liste mit Erhebungsberufen und deren Fortführungsmöglichkeiten / Anschluss-Ausbildung = Anschlussvertrag (Stand: 21. Mai 2026) (Excel, 29 KB)
- Liste mit Fortführungsberufen (Stand: 21. Mai 2026) (Excel, 14 KB)
- Hinweis (Stand: August 2026): Im Bereich freie Berufe gibt es durch die Ausbildungsregelung für die Berufsausbildung zum "Fachpraktiker im Gesundheitswesen" / zur "Fachpraktikerin im Gesundheitswesen" der Ärztekammer Nordrhein die Option der Anschlussausbildung.
Informationen zur Neuordnung von Ausbildungsberufen
Im Rahmen von Neuordnungsverfahren ist es mitunter erforderlich, bei neuen oder modernisierten Berufen neue Berufsnummern einzuführen.
Die Liste "naa309_2026_Neuordnung_Berufe.xlsx" enthält zwei Arbeitsblätter:
(1) naa309_2026_Berufe und (2) naa309_2026_Berufsschlüssel.
Unter (1) finden Sie Informationen zu den Ausbildungsordnungen und unter (2) haben wir die bisher bekannten Berufsschlüssel zusammengestellt. Berücksichtigt werden alle Ausbildungsordnungen, die zum 1. August 2026 in Kraft treten.
- Stand der Information: 03. Februar 2026 Bitte die aktuelle Zuordnungsliste verwenden; bei der Liste mit Stand 29. Januar sind fehlerhafte Zuordnungen bei den StBA-Berufsschlüsseln enthalten.
- naa309_2026_Neuordnung_Berufe.xlsx (Excel, 20 KB)
- Neuordnung der Bauberufe
- Industrie und Handel (Excel, 78 KB)
- Handwerk (Excel, 76 KB)
- Öffentlicher Dienst (Excel, 24 KB)
- Öffentlicher Dienst - Kirche (Excel, 18 KB)
- Landwirtschaft (Excel, 23 KB)
- Hauswirtschaft (Excel, 19 KB)
- Freie Berufe - Ärzte (Excel, 19 KB)
- Freie Berufe - Zahnärzte (Excel, 18 KB)
- Freie Berufe - Tierärzte (Excel, 18 KB)
- Freie Berufe - Apotheker (Excel, 18 KB)
- Freie Berufe - Juristen (Excel, 19 KB)
- Freie Berufe - Steuerberater (Excel, 18 KB)
- Seeschifffahrt (Excel, 18 KB)