Erhebung 2012
Informationen zur Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2012
Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2012 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2012 noch bestanden haben (und nicht vorzeitig gelöst wurden). Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.
Termine für 2012:
- Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 20121
- Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2012 - 20.11.2012
- letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 20.11.2012
- Hauptausschuss-Sitzung: 13.12.2012
Die Abstimmung der Erhebungsunterlagen wurde abgeschlossen. Es wurden keine Änderungen vorgenommen.
Stand der Information: August 2012
Liste mit den Erhebungsberufen
Die Abstimmung der Berufslisten ist abgeschlossen. Es wurden keine Änderungen vorgenommen. Änderungswünsche bitte per E-Mail mitteilen.
Liste mit Erhebungsberufen - Stand: 12. Juli 2012
Liste mit Erhebungsberufen, in denen Anschlussverträge möglich sind - Stand: 12. Juli 2012
Erläuterungen zur Erhebung
Die Erhebungsunterlagen wurden mit den Vertretern der Spitzenverbände aus Industrie und Handel, Handwerk, den Freien Berufen und weiteren am Verfahren Beteiligten abgestimmt. Es wurden keine Änderungen vorgenommen.
Erläuterungen zur Durchführung der Erhebung
Flemming, Simone; Granath, Ralf-Olaf:
Die BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30. September : Gesamtdarstellung
Bonn, 2011
Erhebungsbogen (Stand: Juli 2012)
Die Abstimmung der Erhebungsunterlagen für die Erhebung 2012 wurde abgeschlossen. Bei den Erhebungsbogen haben sich keine Änderungen ergeben.
- Industrie und Handel
- Handwerk
- Öffentlicher Dienst
- Öffentlicher Dienst - Kirche
- Landwirtschaft
- Hauswirtschaft
- Freie Berufe - Ärzte
- Freie Berufe - Zahnärzte
- Freie Berufe - Tierärzte
- Freie Berufe - Apotheker
- Freie Berufe - Juristen
- Freie Berufe - Steuerberater
- Seeschifffahrt
Nach der Änderung des SGB III zum 01. April 2012 wurde in den Excel-Arbeitsmappen ein Tabellenblatt mit Hinweisen zum Merkmal Finanzierungsform ergänzt. Wir bitten um Beachtung!
Merkmal Finanzierungsform
Was soll erfasst werden?
Erfasst werden die
zwischen 01. Oktober des Vorjahres und 30. September des Erhebungsjahres
neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die "überwiegend öffentlich
finanziert" werden. (Bei der Zuordnung werden Anschlussverträge
nicht berücksichtigt, da diese bei der Erhebung nicht als "neu
abgeschlossene Ausbildungsverträge" eingeordnet werden.)
"Überwiegend" heißt: Über 50% der Kosten des praktischen Teils im
ersten Jahr der Ausbildung werden im Rahmen von Sonderprogrammen und
Maßnahmen durch finanzielle Zuweisungen der öffentlichen Hand bzw. der
Arbeitsverwaltung getragen. Diese Maßnahmen und Sonderprogramme richten
sich an sogenannte marktbenachteiligte, sozial benachteiligte und
lernbeeinträchtigte Jugendliche. Sie sind auch für Jugendliche, deren
Ausbildungsverhältnis im ersten Jahr der Ausbildung gelöst wurde und die
ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen und
für junge Menschen mit Behinderungen angelegt.
In den meisten Fällen sind es außer- bzw. überbetriebliche
Bildungsträger, die die entsprechenden Ausbildungsverträge mit diesen
Jugendlichen abschließen.
Die Zuordnung wird auf dem Merkblatt zur Finanzierungsform näher erläutert.
Übersicht mit der Zuordnung von §§ aus dem SGB III zum Merkmal Finanzierungsform
Anschlussverträge
Was sind Anschlussverträge?
Anschlussverträge sind Verträge, die im Anschluss an eine
vorausgegangene und abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG/HwO zu
einem weiteren Abschluss führen. Dabei werden jedoch nur die Verträge
für Berufsausbildungen berücksichtigt, die in den Ausbildungsordnungen
als aufbauende Ausbildungsberufe definiert wurden (i.d.R. Einstieg ins
3. Ausbildungsjahr) oder die unter "Fortführung der Berufsausbildung"
genannt werden. Bei den Berufen, in deren Ausbildungsordnung eine
Fortführung der Berufsausbildung nach abgeschlossener Berufsausbildung
vorgesehen ist, handelt es sich zumeist um Ausbildungsberufe mit
zweijähriger Ausbildungsdauer.
Bsp.: Berufsausbildung zum Bauten- Objektbeschichter/zur Bauten- und Objektbeschichterin
Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung kann die Ausbildung im Beruf Maler und Lackierer/Malerin und Lackiererin fortgeführt werden. Der Ausbildungsvertrag für den Maler und Lackierer wäre dann ein Anschlussvertrag.
Informationen zu Anschlussverträgen
Liste mit Erhebungsberufen, in denen Anschlussverträge möglich sind
Stand der Information: Juli 2012
Fußnoten:
Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) bekannt gegeben. In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW / Geschäftsbereich Statistik - IT.NRW (früher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen) die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW an das BIBB übermittelt.