Erhebung 2009
Informationen zur Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2009
Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2009 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2009 noch bestanden haben (und nicht vorzeitig gelöst wurden). Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.
Termine für 2009:
- Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 200901
- Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2009 - 24.11.2009
- letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 24.11.2009
Die Abstimmung der Erhebungsunterlagen mit den Vertretern der Spitzenverbände ist abgeschlossen. Die Erhebungsunterlagen stehen unter "Erhebungsbogen" und "Erläuterungen zu den Erhebungsbogen" als Muster auf dieser Seite zur Verfügung. Die Liste der Erhebungsberufe bildet den Stand vom 19. August 2009 ab.
Wir bitten Sie, die jeweils aktuelle Berufeliste zu verwenden, da sich - bedingt durch Neuordnungsverfahren - jährlich Änderungen ergeben.
Bitte beachten: Es besteht keine Notwendigkeit, die Erhebungsunterlagen hier bereits herunterzuladen. Alle für die Berufsausbildung zuständigen Stellen erhalten Ihre Unterlagen mit Stellenspezifikation (Stellennummer, Differenzierung nach Arbeitsagenturbezirken) Ende September per (elektronischer) Post zugeschickt. Die hier eigestellten Erhebungsunterlagen dienen lediglich der Vorbereitung der Erhebung.
Erhebungsberufe
Liste der Erhebungsberufe nach Abstimmung mit den Vertretern der Spitzenverbände - Stand der Bearbeitung: 19. August 2009
Liste der Erhebungsberufe - Stand der Bearbeitung: Entwurf vom 09.07.2009
-> Ergänzung um den Ausbildngsberuf "Verfahrensmechaniker in der Hütten- und Halbzeugindustrie" mit Fachrichtungen für denBereich Handwerk
Liste der Erhebungsberufe - Stand der Bearbeitung: Entwurf vom 30.06.2009 -> unterteilt nach Ausbildungs- und Zuständigkeitsbereichen
Die mit der Erhebung 2004 eingeführte Einzelberufserfassung wird auch mit der Erhebung 2009 fortgeführt. Dabei wird nach Zuständigkeitsbereichen, Fachrichtungen (und in wenigen Fällen) auch nach Schwerpunkten unterschieden.
Ausbildungsverträge für Berufsausbildungen, die nicht bundeseinheitlich geregelt sind (z.B. Berufsausbildungen für Menschen mit Behinderungen nach §66 BBiG und §42m HwO) werden in je einer Sammelgruppe "Behindertenberufe" für die Ausbildungsbereiche Industrie und Handel, Handwerk, Landwirtschaft und Öffentlicher Dienst zusammengefasst.
Die Angaben zu den Ausbildungsverträgen werden nach Arbeitsagenturbezirken (AAB) gegliedert erhoben. Dabei ist der Standort des Ausbildungsbetriebes entscheidend und nicht der Wohnort des Jugendlichen.
Die Erhebung wird vom BIBB im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Kooperation mit den Spitzenverbänden direkt bei den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen durchgeführt.02 Zur verbesserten Durchführung der Erhebung steht seit der Erhebung 2004 ein Online-Portal zur Datenübermittlung für einen geschlossenen Benutzerkreis zur Verfügung.
Erhebungsbogen (Stand 19. August 2009)
- Industrie und Handel
- Handwerk
- Öffentlicher Dienst
- Öffentlicher Dienst - Kirche
- Landwirtschaft
- Hauswirtschaft
- Seeschifffahrt
- Ärzte
- Zahnärzte
- Tierärzte
- Apotheker
- Juristen
- Steuerberater
Die Erhebungsunterlagen wurden mit den Vertretern der Spitzenverbände abgestimmt.
Erläuterungen zu den Erhebungsbogen (Stand: 19. August 2009)
Die Erläuterungen zu den Erhebungsbogen sind mit den Vertretern der Spitzenverbände abgestimmt.
- Industrie und Handel
- Handwerk
- Öffentlicher Dienst
- Landwirtschaft
- Hauswirtschaft
- Seeschifffahrt und Freie Berufe
Zur Einschätzung, ob es sich bei neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen um verkürzte Verträge handelt, gibt die Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit eine Orientierung.
Finanzierungsform
Zur Verbesserung der Datenlage wurde 2008 - nach Abstimmung mit Vertretern der Spitzenverbände aus Handwerk, Industrie und Wirtschaft und den Freien Berufen - entschieden, das Merkmal "Finanzierungsform" nicht nur für die Bundesstatistik (Berufsbildungsstatistik zum 31.12.), sondern auch für die BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09. zu übermitteln. Hier finden Sie Erläuterungen zum Merkmal "Finanzierungsform"- vgl. dazu auch die Erläuterungen zu den Erhebungsbogen.
Anschlussverträge
Erläuterungen zu Anschlussverträgen
Mit der Erhebung 2005 wurden die Anschlussverträge erstmals geschlechtsspezifisch differenziert erhoben. Bei der Auswertung für die BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09. werden Anschlussverträge bei der Berechnung der Angebots-Nachfrage-Relation nicht berücksichtigt, da es sich nicht um Neuabschlüsse i.S. des Erhebungskonzeptes handelt.
Anschlussverträge i. S. des Erhebungskonzeptes gibt es zurzeit in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel und Handwerk.
Fußnoten:
01 Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) bekannt gegeben.
02 In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW / Geschäftsbereich Statistik - IT.NRW (früher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen) die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW an das BIBB übermittelt.
Letzte Änderung: 20.08.2009