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Erhebung 2009

Informationen zur Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2009

Bei der Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2009 werden Ausbildungsverträge gezählt, die im Zeitraum vom 01. Oktober 2008 bis zum 30. September 2009 neu abgeschlossen wurden und die dann am 30.09.2009 noch bestanden haben (und nicht vorzeitig gelöst wurden). Entscheidend für die Zusammenstellung der Daten ist das Datum des Vertragsabschlusses, welches gemäß § 34 BBiG (2) Ziffer 5 in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse aufgenommen wird.

Termine für 2009:

  • Versand der Erhebungsunterlagen an die zuständigen Stellen: Ende September 200901
  • Öffnung des Online-Portals für die Datenerfassung: 01.10.2009 - 24.11.2009
  • letzter Termin für Dateneingang beim BIBB: 24.11.2009

Die Abstimmung der Erhebungsunterlagen mit den Vertretern der Spitzenverbände ist abgeschlossen. Die Erhebungsunterlagen stehen unter "Erhebungsbogen" und "Erläuterungen zu den Erhebungsbogen" als Muster auf dieser Seite zur Verfügung. Die Liste der Erhebungsberufe bildet den Stand vom 19. August 2009 ab.

Wir bitten Sie, die jeweils aktuelle Berufeliste zu verwenden, da sich - bedingt durch Neuordnungsverfahren - jährlich Änderungen ergeben.

Bitte beachten: Es besteht keine Notwendigkeit, die Erhebungsunterlagen hier bereits herunterzuladen. Alle für die Berufsausbildung zuständigen Stellen erhalten Ihre Unterlagen mit Stellenspezifikation (Stellennummer, Differenzierung nach Arbeitsagenturbezirken) Ende September per (elektronischer) Post zugeschickt. Die hier eigestellten Erhebungsunterlagen dienen lediglich der Vorbereitung der Erhebung.

Erhebungsberufe

Erhebungsbogen (Stand 19. August 2009)

Die Erhebungsunterlagen wurden mit den Vertretern der Spitzenverbände abgestimmt.

Erläuterungen zu den Erhebungsbogen (Stand: 19. August 2009)

Die Erläuterungen zu den Erhebungsbogen sind mit den Vertretern der Spitzenverbände abgestimmt.

Zur Einschätzung, ob es sich bei neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen um verkürzte Verträge handelt, gibt die Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit eine Orientierung.

Finanzierungsform

Zur Verbesserung der Datenlage wurde 2008 - nach Abstimmung mit Vertretern der Spitzenverbände aus Handwerk, Industrie und Wirtschaft und den Freien Berufen - entschieden, das Merkmal "Finanzierungsform" nicht nur für die Bundesstatistik (Berufsbildungsstatistik zum 31.12.), sondern auch für die BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09. zu übermitteln. Hier finden Sie Erläuterungen zum Merkmal "Finanzierungsform"- vgl. dazu auch die Erläuterungen zu den Erhebungsbogen.

Anschlussverträge

Erläuterungen zu Anschlussverträgen

Mit der Erhebung 2005 wurden die Anschlussverträge erstmals geschlechtsspezifisch differenziert erhoben. Bei der Auswertung für die BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09. werden Anschlussverträge bei der Berechnung der Angebots-Nachfrage-Relation nicht berücksichtigt, da es sich nicht um Neuabschlüsse i.S. des Erhebungskonzeptes handelt.
Anschlussverträge i. S. des Erhebungskonzeptes gibt es zurzeit in den Ausbildungsbereichen Industrie und Handel und Handwerk.

Fußnoten:

01 Die Termine für Nordrhein-Westfalen (NRW) werden den für die Berufsausbildung zuständigen Stellen vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) bekannt gegeben.

02 In NRW führt der Landesbetrieb Information und Technik NRW / Geschäftsbereich Statistik - IT.NRW (früher Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik Nordrhein-Westfalen) die Erhebung durch. Die Daten werden vom Landesbetrieb IT.NRW an das BIBB übermittelt.

Letzte Änderung: 20.08.2009