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Betriebliches Ausbildungspersonal

Gemäß § 28 Berufsbildungsgesetz tragen durch den Betrieb bestellte, persönlich und fachlich geeignete Ausbilder/-innen die Verantwortung für die Vermittlung der Ausbildungsinhalte in den jeweiligen Berufen. Sie teilen sich diese Aufgabe mit weiteren Fachkräften in der Belegschaft.

Gemäß § 28 Berufsbildungsgesetz tragen in Deutschland durch den Betrieb bestellte, persönlich und fachlich geeignete Ausbilder/-innen die Verantwortung für die Vermittlung der vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte. Diese bei den zuständigen Stellen registrierten Personen machen ca. 643.000 Personen aus (Stand 2019). Die meisten füllen ihre Rolle nebenberuflich aus und werden dabei durch viele weitere ausbildende Fachkräfte unterstützt.

Das betriebliche Ausbildungspersonal lässt sich grob in folgende Kategorien unterteilen:

  • Ausbildungsleiter/-innen steuern die gesamte Ausbildung eines (Groß-) Betriebes für einzelne Berufe bzw. Berufsgruppen. Es handelt sich hierbei um eine innerbetriebliche Funktionsbezeichnung, nicht jedoch zwangsläufig auch um eine Verantwortlichkeit im Sinne des BBiG. Der jeweilige berufliche Abschluss kann sehr unterschiedlich sein.
  • Hauptberufliche Ausbilder/-innen sind überwiegend in Großbetrieben mit Lehrwerkstatt und bei Bildungsdienstleistern tätig und verfügen meist über einen Fortbildungsabschluss (Meister/-in, Techniker/-in, Fachwirt/-in).
  • Nebenberufliche Ausbilder/-innen bilden direkt am Arbeitsplatz aus. Sie sind Ausbilder/-innen im Sinne des BBiG. Ihre (Teilzeit-) Tätigkeit in der Ausbildung umfasst die Vermittlung von Arbeitsplatzerfahrungen. In kleinen Betrieben können sie gleichzeitig die Funktion der Ausbildungsleitung innehaben.
  • Ausbildende Fachkräfte sind Mitarbeiter/-innen, die am Arbeitsplatz ausbilden, ohne selbst Ausbilder/-in (im Sinne des BBiG) zu sein. Sie können z.B. auch die Koordinatoren der Ausbildung in einer Betriebsabteilung sein, ohne dass sie selbst die Auszubildenden unterweisen. Für diese Personengruppe gibt es keine einheitliche Berufsbezeichnung. 

Ergänzend zur Ausbildung im Betrieb übernehmen Berufsausbilder/-innen  auch an dritten Lernorten wie überbetrieblichen Kompetenzzentren und bei außerbetrieblichen Bildungsdienstleistern einen Bildungsauftrag wahr. Hier sind sie in der Regel hauptberuflich mit Bildungsaufgaben betraut.

3.2.305 - Digitale Medien in der betrieblichen Berufsbildung - Medienaneignung und Mediennutzung in der Alltagspraxis von betrieblichem Ausbildungspersonal

Laufzeit I-15 bis IV-16

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2.2.301 - Die Situation des ausbildenden Personals in der betrieblichen Bildung

Laufzeit I-09 bis II-12

Abschlussbericht des Forschungsprojekts (PDF)

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Ausbilderinnen und Ausbilder als Akteure der Übergangsgestaltung

Bylinski, Ursula | 2014

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Betriebliches Bildungspersonal: Anforderungen, Selbstverständnis und Qualifizierungsnotwendigkeiten im Rückblick auf das vergangene Jahrhundert

Pätzold Günter

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Berufspädagogische Qualifizierung der ausbildenden Fachkräfte

Jansen, Ralf; Blötz, Ulrich | 2012

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