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Lehrkräfte an beruflichen Schulen

Zum schulischen Ausbildungspersonal gehören Berufsschullehrer/-innen und Lehrer/-innen für Fachpraxis. Sie erteilen parallel zur betrieblichen Ausbildung einen Teilzeit-Berufsschulunterricht, der nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes im Verantwortungsbereich der Länder liegt.

Die zahlenmäßig größte Gruppe der Lehrkräfte an beruflichen Schulen ist die der Berufsschullehrer/-innen für Fachtheorie und allgemeinbildende Fächer, deren genaue Bezeichnung (Lehramt an beruflichen Schulen, Diplomhandelslehrer/-in usw.) nach jeweiligem Landesrecht unterschiedlich ist. Sie haben ein Universitätsstudium und ein Referendariat absolviert. Lehrer/-innen für Fachpraxis haben in der Regel einen berufsbildenden Abschluss (z.B. Meister, Techniker, Fachwirt).

Diese Lehrkräfte erteilen parallel zur betrieblichen Ausbildung einen Teilzeit-Berufsschulunterricht, der nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes im Verantwortungsbereich der Länder liegt. Die Unterstützung der Lehrkräfte an beruflichen Schulen gehört daher nicht zum Aufgabenbereich des BIBB, wird jedoch im Zusammenhang mit Fragen der Lernortkooperation berührt.

Im dualen System der Berufsausbildung erfolgt die Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen an den Lernorten Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildung am Lernort Betrieb regelt der Bund durch eine Ausbildungsordnung (Aufgabe des BIBB). Für den Lernort Berufsschule beschließt die Kultusministerkonferenz den Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht, der mit der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes nach dem  "Gemeinsamen Ergebnisprotokoll..." von 1972 abgestimmt ist.

Rahmenlehrpläne bauen grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses auf. Da die Berufsschule jedoch von Jugendlichen und Erwachsenen besucht wird, die sich nach der Vorbildung, ihrem Lernvermögen, dem kulturellen Hintergrund und den Erfahrungen aus den jeweiligen Ausbildungsbetrieben unterscheiden, müssen die Rahmenlehrpläne so offen gestaltet sein, dass sie eine Anpassung an die Erfordernisse des Unterrichts in den Ländern zulassen. Daher können die Länder den Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz unmittelbar und unverändert übernehmen oder in einen eigenen Lehrplan umsetzen (vgl. http://www.kmk.org/bildung-schule/berufliche-bildung/rahmenlehrplaene-zu-ausbildungsberufen-nach-bbighwo.html).

Informationen zum schulischen Berufsbildungspersonal

Nähere Informationen zum schulischen Berufsbildungspersonal sind beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zu finden.