Fortbildungsregelungen 2025 – ein Rückblick
04.02.2026
Die höherqualifizierende Berufsbildung ermöglicht beruflich Qualifizierten den Erwerb staatlich anerkannter Abschlüsse. Der folgende Beitrag informiert über Fortbildungsregelungen, die im Jahr 2025 erlassen wurden oder in Kraft getreten sind.
Um Fortbildung für Wirtschaft und Bildungsinteressierte bedarfsgerecht auszurichten bedürfen Fortbildungsregelungen im Laufe der Zeit der Modernisierung. So führen zum Beispiel die Anpassung an technologische Entwicklungen wie Digitalisierung, Automatisierung oder neue Arbeitsprozesse dazu, dass Fortbildungsregelungen aktualisiert oder sogar neu geschaffen werden müssen. Branchenspezifische Spezialisierungen erzeugen neue Qualifikationsbedarfe, die in Fortbildungsregelungen abzubilden sind. Des Weiteren besteht auch das grundsätzliche Ziel, die berufliche Mobilität und Vergleichbarkeit von Abschlüssen zu erhöhen. Aus diesem Grund wurden bei der Novellierung des BBiG 2020 die standardisierten Berufsbezeichnungen Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ geschaffen, die im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) den Niveaus 5 bis 7 zugeordnet sind.
Das Neuordnungsgeschehen des Jahres 2025 in Zahlen:
- Insgesamt wurden im Jahr 2025 bei den bundeseinheitlichen Fortbildungsregelungen nach § 53 BBiG und § 42 Abs. 1 HwO fünf Neuordnungsverfahren abgeschlossen.
- Vier Fortbildungsregelungen des Bundes, die bereits 2024 erlassen wurden, traten 2025 in Kraft.
- Zudem sind insgesamt fünf neue Regelungen der zuständigen Stellen für die berufliche Fortbildung (§ 54 BBiG bzw. § 42 f HwO) zu verzeichnen.
Bei den Rechtsverordnungen des Bundes, die 2025 für die höherqualifizierende Berufsbildung erlassen wurden, handelt es sich um den Bachelor Professional im Notariat und den Geprüften Berufsspezialisten/die Geprüfte Berufsspezialistin für das Notariat sowie die drei Meisterprüfungsregelungen Augenoptikermeister/Augenoptikermeisterin, Böttchermeister/Böttchermeisterin und Zahntechnikermeister/Zahntechnikermeisterin. Nach bestandener Handwerksmeisterprüfung darf bei Meisterprüfungsregelungen zusätzlich die Bezeichnung „“Bachelor Professional“ mit der Angabe des Handwerks geführt werden (§ 51 Abs. 2 HwO).
Abgesehen von dem Geprüften Berufsspezialisten/der Geprüften Berufsspezialistin für das Notariat auf der DQR-Stufe 5 sind alle anderen im Jahr 2025 erlassenen bundeseinheitlichen Fortbildungsregelungen auf der DQR-Stufe 6 verortet.
Bereits im Jahr 2024 wurden vier bundeseinheitliche Fortbildungsregelungen erlassen, die erst im Folgefahr in Kraft traten. Diese sind:
- Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen
- Feinwerkmechanikermeister/Feinwerkmechanikermeisterin
- Metallbauermeister/Metallbauermeisterin
- Land- und Baumaschinenmechatronikermeister/Land- und Baumaschinenmechatronikermeisterin
Diese Fortbildungsregelungen sind auf dem DQR-Niveau 6 verortet.
Über die oben aufgeführten abgeschlossenen Neuordnungsverfahren hinaus liefen 2025 im BIBB sieben weitere Projekte, die sich mit der Erarbeitung oder Neuordnung von Fortbildungsordnungen befassen. Absolventen von Berufsausbildungen oder andere berufliche Qualifizierte dürfen sich also auch 2026 auf neue Möglichkeiten zur beruflichen Weiterqualifizierung freuen.