Förderung von Kompetenzzentren

Sie möchten Ihre ÜBS zu einem Kompetenzzentrum weiterentwickeln? Oder Sie sind bereits Kompetenzzentrum und möchten ein Leit- oder Folgeprojekt umsetzen? Das BIBB kann Sie dabei unterstützen. Erfahren Sie mehr über Förderbedingungen und wie Sie einen Antrag stellen.

Auszubildender erklärt zwei jungen Auszubildenden eine große Maschine.

BIBB / Fotograf: Marco Rothbrust

Eckdaten zur Förderung

Die Förderung der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren sowie deren Leit- und Folgeprojekte durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) verfolgt das Ziel, die Qualität der beruflichen Bildung zu steigern und sie kontinuierlich neuen technologischen und sozioökonomischen Anforderungen anzupassen.

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Was wird gefördert?

Gefördert werden Personal- und Sachausgaben sowie Ausgaben für Reisen und Auftragsvergaben an Dritte. Auch investive Maßnahmen, die zur Umsetzung des Konzepts erforderlich sind, werden gefördert. Dazu gehören z. B. bauliche Modernisierungen, die Anschaffung von neuen Anlagen, Maschinen und Geräten oder Investitionen in die IT-Infrastruktur.

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Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts, die jeweils Träger von Berufsbildungsstätten sind. Zudem muss die ÜBS über Exzellenz in dem Gebiet verfügen, in dem die Weiterentwicklung zum Kompetenzzentrum umgesetzt wird. 

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Wie hoch ist die Förderung?

Bei der Weiterentwicklung einer ÜBS zum Kompetenzzentrum sowie der Umsetzung von Leit- und Folgeprojekten von Kompetenzzentren übernimmt der Bund max. 50 % der Investitionssumme, das Land mind. 15 % und der Antragsteller mind. 25 %. Für strukturschwache Regionen gelten abweichende Sätze.

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Wie läuft das Verfahren ab?

Das Verfahren ist zweistufig: Es besteht aus einer Vorbereitungsphase (Anzeige mit Projektskizze) und einer Antragsphase (Antrag mit Vorhabenbeschreibung).

Weitere Details zum Verfahren s. unten.

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Gibt es eine Zweckbindung?

Es besteht eine Zweckbindung. Diese beträgt 25 Jahre bei Neubauten, 10 Jahre bei Modernisierungen und 5 Jahre für Ausstattungsgegenstände.

Formulare und Vordrucke

Um Förderung zu beantragen und ein Förderprojekt durchzuführen, benötigen Sie die folgenden Formulare.

Wichtig: Verwenden Sie ausschließlich die auf dieser Seite bereitgestellten Vordrucke des BIBB mit dem jeweils aktuellen Stand. Diese dürfen nicht verändert werden.

Förderrichtlinien

Hier finden Sie die aktuell gültige Version der Richtlinie:

Gemeinsame Richtlinien für die Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (ÜBS) und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren vom 24.06.2009

Stand: 03.12.2024

offizielle Bekanntmachungen zur Richtlinie aus dem Bundesanzeiger:

BAnz AT 22.01.2015 B3.pdf

BAnz AT 13.12.2024 B5.pdf

Anzeige und Projektskizze

Anzeige einer Maßnahme zur Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung von Kompetenzzentren
Stand: 28.09.2023

Hinweis: Bitte fügen Sie einen ausgefüllten Beschaffungsplan bei und beachten Sie hierbei die Ausfüllhinweise!

Zusammenstellung der Ausstattungsinvestitionen und Beschaffungsplan...

... für Anzeigen mit bis zu 10 Räumen bzw. Übungseinheiten (Stand: 09.09.2021)

... für Anzeigen mit bis zu 20 Räumen bzw. Übungseinheiten (Stand: 09.09.2021)

... für Anzeigen mit bis zu 30 Räumen bzw. Übungseinheiten (Stand: 09.09.2021)

Handreichung zur Anzeige

Gliederung zur Erstellung einer Projektskizze zur Weiterentwicklung einer ÜBS zum Kompetenzzentrum
Bitte orientieren Sie sich an dieser Empfehlung, wenn Sie beabsichtigen einen Antrag auf Förderung zur Weiterentwicklung einer überbetrieblichen Berufsbildungsstätte zu einem Kompetenzzentrum zu stellen.

Gliederung zur Erstellung einer Projektskizze für die Beantragung eines Leitprojekts
Bitte orientieren Sie sich an dieser Empfehlung, wenn Sie beabsichtigen einen Antrag auf Förderung eines Leitprojekts nach erfolgter Evaluation Ihres Kompetenzzentrums zu stellen.

Projektlaufzeit

Rechtsbehelfsverzicht

Muster Grundschuldbestellungsurkunde

Mittelanforderung Kompetenzzentrumsvorhaben
Stand: 29.09.2023

Anlage zur Mittelanforderung (Stundennachweis)

Zwischennachweis Kompetenzzentrum
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular zunächst lokal abgespeichert werden muss, um die volle Funktionalität nutzen zu können. Sofern Sie dieses Dokument nicht über das "Disketten-Symbol" abspeichern können, verwenden Sie die Tastenkombination "Strg+S". Alternativ können Sie das Problem lösen, indem Sie einen anderen Browser verwenden.

Nachweis über das im Kompetenzzentrum eingesetzte Personal

Projektabschluss

Verwendungsnachweis Kompetenzzentren
Stand: 31.10.2025

Anlage 2 (Belegliste)
Stand: 31.10.2025

Anlage 4 (Vergabeübersicht)
Stand: 12.04.2024

nur bei separatem Zuwendungsbescheid über ein Bauvorhaben für ein Kompetenzzentrum:

Verwendungsnachweis Bau
Stand: 02.12.2025

Belegliste Bau (Anlage 1)
Stand: 02.12.2025

Rechtsgrundlagen

Hier finden Sie weitere Rechtsgrundlagen und geltenden Vorschriften zur Förderung von Überbetrieblichen Bildungsstätten (ÜBS):

für Zuwendungsbescheide ab dem 01.01.2026:

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Stand: 08.09.2026

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)
Stand: 24.04.2025

für Zuwendungsbescheide bis zum 31.12.2025 (einschließlich):

Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Ausgabenbasis des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Projektförderung (NABF)
Stand: Dezember 2022 (in Kraft getreten am 21. Dezember 2022)

Benötigen Sie ältere Versionen der Rechtsgrundlagen, fragen Sie uns bitte an.

Zu den Ansprechpersonen im BIBB

Antrag

Die folgenden Unterlagen finden Verwendung im Zuge der Antragstellung zur Förderung der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren, ebenso wie der Antragstellung für ein Leit- oder Folgeprojekt.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) – Förderung von Kompetenzzentren
Stand: 28.09.2023

Darstellung der Finanzen für Antragsteller mit kameralistischer Buchführung
Stand: 02.08.2022

Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen
Stand: 21.11.2023

Erklärung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten

Handreichung zur Erklärung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten

Schulungsprogramm
Stand: 30.03.2020

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:

Anlage zum Antrag zur Zusammenstellung Personalkosten

Hilfestellung zur Bemessung von Personalkosten

Anlage zum Antrag zur Zusammenstellung Reisekosten

Nachweis über das im Kompetenzzentrum eingesetzte Personal

Vergleichsdarstellung Personal

Selbsterklärung und Merkblatt zur Geltung des Besserstellungsverbots
Stand: 28.09.2023

Bitte beachten Sie, dass dieses Formular zunächst lokal abgespeichert werden muss, um die volle Funktionalität nutzen zu können.

allgemeine Hinweise

Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
Stand: September 2023

Information über die in Vergabeverfahren zu beachtenden nationalen Wertgrenzen und EU-Schwellenwerte
Stand: 22. Juli 2026

Merkblatt zur Geltung des Besserstellungsverbots

Die Handlungsanleitung zur Öffentlichkeitsarbeit bei Förderung von Kompetenzzentren erhalten Sie per Mail an uebs@bibb.de

 

Unsere Kompetenzzentrumsprojekte

Welche ÜBS entwickeln sich aktuell zu Kompetenzzentren weiter und welche haben den Weg schon hinter sich? Erfahren Sie mehr über die durch uns geförderten Kompetenzzentren.

zu den Kompetenzzentren

Wie läuft das Verfahren ab?

1. Anzeige (Vorbereitungsphase)

Förderinteressierte ÜBS übersenden eine Projektskizze, die die konzeptionellen Überlegungen zur Weiterentwicklung zum Kompetenzzentrum, den vorgesehenen fachlichen Schwerpunkt und die geplanten Maßnahmen darlegt sowie eine Anzeige mit den selbst kalkulierten Ausgaben.

Das BIBB prüft zunächst die grundsätzliche Förderfähigkeit der angezeigten Maßnahme.

Zwingende Voraussetzungen für die Förderung sind ein fachlicher Schwerpunkt und die Exzellenz der ÜBS auf diesem Gebiet. Darüber hinaus sind ein Umsetzungskonzept für die Weiterentwicklung zum Kompetenzzentrum und ein Geschäftsmodell zur nachhaltigen Fortführung der Leistungen als Kompetenzzentrum erforderlich.

Am Ende dieser Vorbereitungsphase wird eine abschließende Einschätzung im Hinblick auf Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahme abgegeben. Zudem werden die zuwendungsfähigen Ausgaben festgelegt.

Wesentlich ist auch die Feststellung einer Auslastung des Bildungszentrums von in der Regel mindestens 75 %.

Bei positiver Einschätzung kann das Vorhaben in die Antragsphase übergehen.

2. Antragsphase

Auf der Basis der abschließenden Einschätzung wird ein entsprechender förmlicher Antrag mit Vorhabenbeschreibung durch den Antragsteller vorgelegt.

Das BIBB prüft den Antrag und die Förderfähigkeit des beantragten Vorhabens. Bei positiver Prüfung wird ein Zuwendungsbescheid erteilt.

Mit der Umsetzung des beantragten Vorhabens darf grundsätzlich erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

Sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes muss die Zuwendungsempfängerin einen Verwendungsnachweis vorlegen.

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Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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