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Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ)

Systematische Indikatorenbeschreibung

Name

Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ)

Definition

Die Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) ist definiert als der Anteil der Wohnbevölkerung, der eine duale Berufsausbildung (BBiG/HwO) mit Ausbildungsvertrag erfolgreich absolviert hat. Dabei wird nicht berücksichtigt, in welchem Alter dies erfolgt und wie lange die Berufsausbildung dauert.

Genauer wird mit der AbsQ der rechnerische Anteil einer synthetischen Alterskohorte in der Wohnbevölkerung ermittelt, der erstmals eine duale Berufsausbildung nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung mit Ausbildungsvertrag absolviert.

Der Indikator dient somit als Indikator für den Anteil der Jugendlichen, die eine duale Berufsausbildung nach BBiG/HwO absolvieren bzw. als Auszubildende einen Berufsabschluss im dualen System erwerben.

Zweck des Indikators

Der Indikator

  • beschreibt die quantitative Bedeutung der dualen Berufsausbildung;
  • gibt Hinweise darauf, wie gut verschiedene Personengruppen in die duale Berufsausbildung integriert sind.

Ergebnisdarstellung des Indikators

m Jahr 2021 ergab sich ein rechnerischer Anteil von

  • 40,1 % der Wohnbevölkerung,
  • 44,4 % der deutschen Wohnbevölkerung,
  • 18,6 % der ausländischen Wohnbevölkerung,
  • 41,4 % der westdeutschen Wohnbevölkerung,
  • 32,9 % der ostdeutschen Wohnbevölkerung,

die irgendwann im Laufe ihrer Biografie eine duale Berufsausbildung erfolgreich abschließen (bzw. mit dem Erwerb eines Berufsabschlusses beenden).

Datenstand 24.05.2023

Bezugsgrößen

Zähler:
Erstabsolventen im dualen System differenziert nach Alter

Nenner:
Wohnbevölkerung differenziert nach Alter

Anmerkung zur Bezugsgröße:
Im Zähler gehen nur Personen in die Berechnung ein, die erstmals eine duale Berufsausbildung erfolgreich abschließen („Erstabsolventen“). Nicht gezählt werden Absolventen, die in der Vergangenheit schon Mal eine duale Berufsausbildung (BBiG/HwO) erfolgreich beendet hatten. Dadurch werden Mehrfachzählungen von Personen und damit eine Überschätzung der Quote vermieden.

Aus pragmatischen Gründen werden im Zähler für die Erstabsolventen die Personen im Alter von maximal 19 und mindestens 27 Jahren jeweils zur unteren und oberen „Grenz-Gruppe“ zusammengefasst (die Teilquote der 19-Jährigen enthält im Zähler die Zahl der Erstabsolventen im Alter von 19 Jahren und jünger; die Teilquote der 27-Jährigen enthält im Zähler die Zahl der Erstabsolventen im Alter von 27 Jahren und älter).

Für die Zahl der Wohnbevölkerung im Nenner werden in den Grenzgruppen keine Zusammenfassungen vorgenommen: Die Teilquote der 19-Jährigen enthält im Nenner die Zahl der Wohnbevölkerung nur im Alter von 19 Jahren (nicht jünger) und die Teilquote der 27-Jährigen enthält im Nenner die Zahl der Ausbildungsanfänger nur im Alter von 27 Jahren (nicht älter).

Durch dieses Verfahren gehen alle Altersjahrgänge der Erstabsolventen in die Berechnung ein, die Anzahl der Teilquoten ist jedoch begrenzt. Für die Älteren sowie Jüngeren wird die Teilquote nicht mit der exakten Wohnbevölkerungskohorte berechnet. Da die überwiegende Mehrheit der Absolventen aber im Alter von 19 bis 27 ist, führt dies zu keinen größeren Verzerrungen. Zudem könnte eine zu große Anzahl an Teilquoten aufgrund von Rundungsfehlern die Gesamtquote auch tendenziell überhöhen.

Die Wahl der Altersgrenzen orientiert sich an der Vorgehensweise der Berechnung der Ausbildungsanfängerquote (AAQ) – zeitversetzt um drei Jahre (was der Ausbildungsdauer der meisten Ausbildungsordnungen entspricht) – sowie an der Altersverteilung der Absolventen.

Berechnungsformel

Die AbsQ wird mit dem Quotensummenverfahren ermittelt: Je Altersjahrgang werden zunächst Teilquoten aus Erstabsolventen und Wohnbevölkerung berechnet und dann summiert.

i = Alter

Zur Vereinfachung werden Erstabsolventen im Alter von „19 und jünger“ in der unteren und jene im Alter von „27 und älter“ in der oberen Altersgruppe zusammengefasst. Bezüglich der Wohnbevölkerung gehen die einzelnen Altersjahrgänge von 19 bis 27 je Teilquoten ein.

Mögliche Differenzierungen

  • Berichtsjahre
  • Geschlecht
  • Staatsbürgerschaft (Deutschland/Ausland)
  • West-/Ostdeutschland (eine Differenzierung nach einzelnen Bundesländern ist erst möglich, wenn auch für alle Erstabsolventen der Wohnort erhoben wird)

Datenquellen

  • Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.)
  • Bevölkerungsfortschreibung (Destatis)

Stichtag/Betrachtungszeitraum

Stichtag: 31.12.

  • alle erfolgreichen Abschlussprüfungen des Kalenderjahres ohne Vorliegen einer zuvor erfolgreich abgeschlossenen dualen Berufsausbildung
  • Wohnbevölkerung am 31.12. des Berichtsjahres

Brüche in der Zeitreihe

Die Bevölkerungsdaten ergeben sich jeweils durch Fortschreibungen des Statistischen Bundesamtes auf Basis des aktuellsten Zensus. Dieser fand zuletzt 2011 statt. Dementsprechend hat sich die Fortschreibungsbasis von den Jahren ab 2011 zu den Jahren vor 2011 verändert, wodurch es zu einem leichten, methodisch bedingten Bruch der Zeitreihen bei den Bevölkerungsdaten von 2010 zu 2011 kommen kann. Ab dem Berichtsjahr 2022 wird der Zensus 2022 (Stichtag 15. Mai) relevant.

Bei regionaler Differenzierung der Ausbildungsabsolventenquote erfolgt die regionale Zuordnung der Bezugsgröße im Nenner (die Wohnbevölkerung) über den Wohnort (Hauptwohnsitz). Im Gegensatz dazu wurden die Absolventen (Nenner) über das erhebende Statistische Landesamt (das i. d. R. dem Land des Orts der Ausbildungsstätte entspricht) einer Region zugeordnet. Eine Zuordnung über den Wohnort der Absolventen ist derzeit noch nicht möglich. Erst seit den ab dem Jahr 2021 begonnenen Ausbildungsverträge erhebt die Berufsbildungsstatistik auch den Wohnort der Auszubildenden. Bis diese Information für alle Erstabsolventen vorliegt, vergehen noch einige Jahre. Erst dann kann auch die Zählgröße im Zähler (die Erstabsolventen) entsprechend der Bezugsgröße im Nenner (Bevölkerung) hergestellt werden. Diese Umstellung wird jedoch frühestens für das Berichtsjahr 2024 erfolgen. Gegebenenfalls erfolgt die Umstellung abhängig von der Datenlage auch erst später. Dann kann die Absolventenquote auch für einzelne Bundesländer angegeben werden. Sobald die Umstellung erfolgt ist, kann es zu einem kleinen methodischen Sprung in der Zeitreihe kommen und regional differenzierte Ausbildungsabsolventenquoten in Veröffentlichungen ab dem Umstellungsjahr leicht von vorherigen Veröffentlichungen abweichen.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Berufsbildungsstatistik den Wohnort der Auszubildenden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erfasst. Dieser kann vom Wohnort zum Zeitpunkt des Erreichens des Berufsabschlusses abweichen.

Hinweise zur Güte des Indikators

Der Indikator liegt mit gut einem Jahr Zeitverzug vor.

Da die Berufsbildungsstatistik derzeit den Wohnort der Absolventen noch nicht vollständig erhebt, werden bei der regional differenzierten Berechnung der Ausbildungsabsolventenquote (derzeit neben Gesamtdeutschland noch Ost- und Westdeutschland getrennt) Erstabsolventen und Erstabsolventinnen nicht nach ihrem Wohnort, sondern gemäß dem erhebenden Statistischen Landesamt zugeordnet (dies entspricht i. d. R. dem Ort ihrer Ausbildungsstätte). Dies entspricht nicht der regionalen Zuordnung der Bevölkerung, bei der der Wohnort (Erstwohnsitz) ausschlaggebend ist. Dementsprechend können Pendlerbewegungen die Quote bei regionalen Differenzierungen verzerren. Die Verzerrung resultiert daraus, dass Absolventinnen und Absolventen, die ihren Erstwohnsitz nicht am Ausbildungsort haben, bei den Absolventen-Zahlen für eine andere Region gezählt werden als bei der Wohnbevölkerung. Für Regionen mit einer hohen Anzahl an Einpendlern (Auspendlern) unter den Ausbildungsabsolventen wird die AbsQ deshalb überschätzt (unterschätzt). Deshalb berechnet das BIBB die Quote bisher nur für das gesamte Bundesgebiet und in regionaler Differenzierung nur für Ost- und Westdeutschland, nicht aber für die einzelnen Bundesländer oder gar Gemeinden. In Zukunft (frühestens ab Berichtsjahr 2024, ggf. später) erfolgt die regionale Zuordnung der Erstabsolventen und Erstabsolventinnen ebenfalls über den Wohnort, sodass sich die Zuordnungskriterien von Zähler und Nenner eher entsprechen und Verzerrungen durch Pendelbewegungen vermieden werden. Eine Verzerrung kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, da die Berufsbildungsstatistik den Wohnort der Auszubildenden bei Vertragsabschluss erhebt. Dieser muss nicht unbedingt dem Wohnort beim Erreichen des Berufsabschlusses entsprechen.

Sonstige Interpretationshinweise (Häufig gestellte Fragen)

Welche Auswirkungen haben demografische Schwankungen?

  • Demografische Schwankungen sind kontrolliert, da der Bezug immer auf die Alterskohorten in der aktuellen Wohnbevölkerung hergestellt wird. Sich verändernde Bevölkerungsstrukturen fließen demnach immer direkt in die Berechnung mit ein.

Lässt sich aus Ausbildungsanfängerquote (AAQ) und Ausbildungsabsolventenquote (AbsQ) der Dropout im dualen System schätzen?

  • Anhand der Differenz zwischen der Absolventenquote und der Ausbildungsanfängerquote (siehe Indikator Ausbildungsanfängerquote – Abschnitt 8.3) lässt sich die Größe des Dropouts im dualen System bemessen. Hierzu kann die Absolventenquote des aktuellen Berichtsjahres (t) mit der Anfängerquote (z. B. aus dem Jahr t-3) verglichen werden. Auf diese Weise kann jedoch nur eine ungefähre Abschätzung des Dropouts erfolgen, da die faktische Ausbildungsdauer deutlich variiert. Zudem können deutliche Sprünge/Veränderungen der Bevölkerungszahl diesen Vergleich erheblich verzerren und sollten dann nicht vorgenommen werden. Insbesondere für ausländische Auszubildende sollte ein solcher Vergleich nicht vorgenommen werden.

Welchen Effekt haben sprunghafte Veränderungen der Wohnbevölkerungsanzahl?

  • Üblicherweise erfolgen Veränderungen der Wohnbevölkerungsanzahl nicht sprunghaft. Sonderentwicklungen, wie beispielsweise der starke Anstieg der ausländischen Wohnbevölkerung im Zuge der großen Anzahl Geflüchteter im Jahr 2015 (insbesondere derjenigen im ausbildungsrelevanten Alter) können aber auch sprunghaft zu starken Veränderungen (im Beispiel deutlicher Rückgang der AbsQ der Ausländer) führen. Bei der Bewertung des Rückgangs der Ausbildungsabsolventenquote ausländischer Auszubildender z. B. im Jahr 2015 muss berücksichtigt werden, dass im Rahmen der Bevölkerungsfortschrei­bung Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus schon mit der melderechtlichen Erfassung zur Wohnbevölkerung gezählt werden, unabhängig davon, ob ein Asylantrag gestellt wurde, ob Bleibeaussichten bestehen und bis Oktober 2015 auch unabhängig von einer Mindestaufenthaltsdauer. Insofern sind hierbei auch Personen erfasst, bei denen ein (unmittelbares) Erreichen des Berufsabschlusses in die duale Berufsausbildung i. d. R. nicht möglich ist. Siehe hierzu auch den Indikator Ausbildungsanfängerquote ausländischer Auszubildender (AAQ).

Zentrale und aktuelle Veröffentlichungen

UHLY, ALEXANDRA; SCHMIDT, ROBYN: Alter der Auszubildenden und Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System. In: BUNDESINSTITUT FÜR BERUFSBILDUNG (Hrsg.): Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2023: Informationen und Analysen zur Entwicklung der beruflichen Bildung. Bonn, 2023 (Kapitel A5.8) – URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php

Veröffentlichung des Indikator zum Berichtsjahr: Mit 1,5 Jahren Verzögerung, jeweils im April im Berufsbildungsbericht bzw. im Datenreport zum Berufsbildungsbericht im Kapitel „Alter der Auszubildenden und Ausbildungsbeteiligung der Jugendlichen im dualen System“ – URL: https://www.bibb.de/datenreport/de/index.php