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40 Jahre Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (AFbM)

Das 40jährige Jubiläum des AFbM nahmen die Mitglieder zum Anlass für eine (selbst-)kritische Rückschau in Verbindung mit dem Ausblick auf Perspektiven für die künftige Ausschussarbeit sowie der Beratung über relevante Fragen und Herausforderungen.

40 Jahre Ausschuss für Fragen behinderter Menschen (AFbM)

Gesetzlicher Auftrag des AFbM ist, das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) bei seinen Aufgaben auf dem Gebiet der beruflichen Bildung behinderter Menschen zu beraten. Er soll darauf hinwirken, dass die besonderen Belange behinderter Menschen in der beruflichen Bildung berücksichtigt werden und die berufliche Bildung behinderter Menschen mit den übrigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben koordiniert wird. (Vgl. § 95 BBiG) Des Weiteren kann der AFbM dem BIBB Vorschläge für Forschungsvorhaben machen, die die berufliche Bildung behinderter Menschen betreffen.

Mindestens zweimal jährlich treffen sich die Mitglieder des Ausschusses, um aktuelle Fragen und Probleme zu erörtern, Projekte zu diskutieren, Initiativen zu entwickeln und Beschlüsse zu fassen, wobei die duale Ausbildung behinderter Menschen im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung einen inhaltlichen Schwerpunkt bildet. Durch die Breite des Spektrums der im AFbM vertretenen Organisationen und Institutionen ist der AFbM Sprachrohr und Parlament für die Belange behinderter Menschen in der beruflichen Bildung. In den Jahren seines Bestehens gab der AFbM viele wichtige Anregungen und Anstöße. Als besonderer Erfolg ist hier die Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG/§ 42m HwO zu nennen, mit der bundesweit einheitliche Qualitätsstandards für die Fachpraktikerberufe gesetzt wurden und diese als Teil der „regulären“ Berufsausbildung markiert wurden.

Üblicherweise sind die Sitzungen des AFbM geschlossene Sitzungen. Doch haben die Mitglieder beschlossen, anlässlich des 40jährigen Jubiläums die reguläre Sitzung am 6.11.2017 als erweiterte Fachrunde zu gestalten. Jedes Mitglied konnte je eine weitere Expertin oder einen weiteren Experten aus seinem Bereich zur Teilnahme benennen. Im Mittelpunkt der Sitzung stand der Rückblick auf die bisherige Ausschussarbeit sowie der Ausblick auf zukünftige Aufgaben, Fragestellungen und Herausforderungen, wobei die Teilnahme der zusätzlichen Experten die umfassende Bestandsaufnahme und Diskussion unterstützte.

Die Ausschuss-Sitzung wurde durch einen Fachvortrag des ausgewiesenen Berufsbildungsexperten Professor Dr. Martin Baethge, Präsident des Soziologischen Forschungsinstituts Göttingen an der Georg-August-Universität Göttingen, bereichert. Er sprach über institutionelle Herausforderungen beruflicher Inklusion von Jugendlichen mit Behinderungen und präsentierte als Lösungsperspektive eine formalisierte Kooperationsverpflichtung zwischen Institutionen im Übergang und die Verbesserung der Ausstattung mit sonder- und sozialpädagogischen Ressourcen in Berufsschulen und Betrieben.

Angereichert durch den Fachvortrag verständigten sich die Ausschuss-Mitglieder darauf, sich in den nächsten Sitzungen insbesondere mit der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt und dabei konkret auch der Rolle und Aufgabenwahrnehmung der Bundesagentur für Arbeit, den Auswirkungen der Digitalisierung und jenen Personengruppen, für die eine duale Berufsausbildung nicht unmittelbar in Frage kommt, beschäftigen zu wollen.