BP:

Schlagworte A-Z. Bitte wählen Sie einen Anfangsbuchstaben:

 

Betriebliche Ausbildung

Betriebe haben eine Schlüsselposition bei der Gestaltung und Umsetzung der dualen Berufsausbildung. Die erfolgreiche Vermittlung der Ausbildunginhalte hängt entscheidend von den Ausbilderinnen und Ausbildern im Betrieb ab. Für alle Ausbildungsberufe sind dabei bestimmte Rahmenbedingungen und berufsübergreifende Aspekte wichtig.

Zwei Personen in Kochuniform richten in der Küche ein Gericht an.

Gute Gründe auszubilden

  • Im eigenen Betrieb ausgebildete Fachkräfte kennen sich gut aus, sind flexibel einsetzbar und benötigen keine Einarbeitungsphase.
  • Der Personalbedarf kann mittel- und langfristig mit selbst ausgebildeten Fachkräften gedeckt werden. Betriebe können gezielt nach ihren Bedürfnissen ausbilden und die Kompetenzen vermitteln, die für ihr Unternehmen von Bedeutung sind.
  • Auszubildende tragen dazu bei, den betrieblichen Erfolg zu steigern. Durch die Ausbildung entstehen zwar in der Anfangsphase zusätzliche Kosten, aber mit zunehmender Ausbildungsdauer arbeiten die Auszubildenden weitgehend selbstständig.
  • Auszubildende bringen neue Ideen und Innovationen in den Betrieb, kennen sich mit aktuellen Themen wie Digitalisierung häufig sehr gut aus und können selbstständig Projekte umsetzen, die dem Betrieb nutzen.
  • Über die Ausbildung wird die Bindung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Betrieb gefördert. Die Kosten für Personalgewinnung können damit gesenkt werden.

Rechtliche Grundlagen und Rahmenbedingungen

Von der Eignung der Ausbildungsstätte über den Ausbildungsvertrag bis zum Ausbildungszeugnis gibt es für Betriebe einige rechtliche Grundlagen rund um die Berufsausbildung zu beachten. Die Rahmenbedingungen der Ausbildung und ihre Inhalte regelt die Ausbildungsordnung für den jeweiligen Beruf. 

weitere Informationen

Ausbildungsrahmenplan

Der Ausbildungsrahmenplan ist Bestandteil der Ausbildungsordnung und regelt die inhaltliche und zeitliche Struktur der Ausbildung. Er ist die Grundlage für den betrieblichen Ausbildungsplan.

weitere Informationen zum Ausbildungsrahmenplan

Betrieblicher Ausbildungsplan

Vor Ausbildungsbeginn erstellt der Betrieb auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans einen betrieblichen Ausbildungsplan, der den Ablauf der Ausbildung beschreibt. Hier werden den Ausbildungsinhalten konkrete Tätigkeiten und Aufgaben im Betrieb sowie Zeiteinheiten und Lernorte zugeordnet. Der betriebliche Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrags und muss der oder dem Auszubildenden spätestens zu Beginn des Ausbildungsverhältnisses ausgehändigt werden.

einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen

Ausbildungsnachweis

Die Ausbildungsordnung schreibt vor, dass Auszubildende einen Ausbildungsnachweis (ehemals Berichtsheft) führen müssen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Der Ausbildungsnachweis dokumentiert den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Ausbildung und sollte regelmäßig mit den Auszubildenden besprochen werden. Er kann digital oder in Papierform geführt werden.

weitere Informationen zum Ausbildungsnachweis

Auszubildende in der Gruppenarbeit

Didaktische Prinzipien der Ausbildung

Im Laufe der Ausbildung sollen die Auszubildenden berufliche Handlungskompetenz erwerben, lernen Verantwortung zu übernehmen und selbstständig zu agieren. Um diese Ziele zu erreichen und Ausbildungsinhalte zu vermitteln, bieten sich verschiedene handlungsorientierte Ausbildungsmethoden an.

weitere Informationen zur Didaktik in der Ausbildung

Mobiles Arbeiten und Lernen in der Ausbildung

In vielen Unternehmen gehört mobiles Arbeiten oder „Homeoffice“ heute zum Alltag. Grundsätzlich können auch Auszubildende mobil arbeiten und lernen. Neben der Ausbildung in Präsenz können Ausbildende ihre Azubis auch virtuell betreuen und den Lernprozess steuern und begleiten. Dabei sollten im Vorfeld klare Absprachen zur Erreichbarkeit getroffen werden und die Kommunikationsmöglichkeit zwischen Ausbildungspersonal und Auszubildenden sollte sichergestellt sein. 

Mobiles Ausbilden ist für beide Seiten freiwillig: Betriebe können mobiles Ausbilden anbieten und Auszubildende können das Angebot annehmen. Es besteht seitens der Betriebe und der Auszubildenden weder ein Anspruch noch eine Verpflichtung zum mobilen Ausbilden. Wird auch mobil ausgebildet, muss sichergestellt werden, dass das Ausbildungspersonal über die erforderlichen Kompetenzen verfügt und dass die rechtlichen Regelungen, die auch für die Ausbildung im Betrieb gelten, eingehalten werden. Die benötigte Hard- und Software für das mobile Arbeiten wird vom Betrieb bereitgestellt. Ob und in welchem Umfang mobiles Ausbilden sinnvoll und gewinnbringend eingesetzt werden kann, sollte individuell nach Beruf, Betrieb und abhängig von der Persönlichkeit und Lebenssituation der oder des Auszubildenden entschieden werden. Mit dem mobilen Ausbilden sollte möglichst erst nach der Probe- und Einarbeitungszeit begonnen werden. Der Hauptausschuss des BIBB hat eine ausführliche Empfehlung zu diesem Thema herausgegeben. 

BIBB-Hauptausschussempfehlung Nr. 179

Lernortkooperation

In der dualen Berufsausbildung wirken die Lernorte Betrieb, Berufsschule und überbetriebliche Ausbildungsstätte zusammen. Eine gelungene Kooperation der Lernorte kann dazu beitragen, die Lernerfolge der Auszubildenden und damit ihre Kompetenzen zu verbessern. Von einer engen Zusammenarbeit zwischen Betrieb und Schule und der Verzahnung von Theorie und Praxis profitieren alle Seiten. 

Lernortkooperation in der beruflichen Bildung

Ansätze zur Optimierung der Lernortkooperationen in der beruflichen Bildung – Leitfaden

Ausbilderin und Auszubildende in einer Überbetrieblichen Ausbildungsstätte

Überbetriebliche Ausbildung und Ausbildungsverbünde

Kleine oder stark spezialisierte Betriebe haben die Möglichkeit, ihre Auszubildenden in überbetrieblichen Ausbildungsstätten Kompetenzen erwerben zu lassen, die sie selber nicht vermitteln können. Eine andere Möglichkeit ist der Zusammenschluss von mehreren Betrieben zu einem Ausbildungsverbund.

weitere Informationen zur überbetrieblichen Ausbildung

Auslandsaufenthalte während der Ausbildung

In immer mehr Berufen bekommt der Erwerb von internationalen Kompetenzen und Auslandserfahrung eine wachsende Bedeutung. Auslandsaufenthalte in der Ausbildung stellen eine hervorragende Möglichkeit dar, solche Kompetenzen zu erwerben. Sie sind als Bestandteil der Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt und können durch Förderprogramme finanziell und organisatorisch unterstützt werden. Für Zielländer in Europa unterstützt das europäische Programm „Erasmus+“ der Europäischen Union während das nationale Förderprogramm „AusbildungWeltweit“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) internationale Aufenthalte rund um den Globus fördert. In Deutschland ist die Nationale Agentur beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB) das Kompetenzzentrum für Auslandsaufenthalte in der beruflichen Bildung und die koordinierende Stelle für beide Förderprogramme.

Auslandsberatung-Ausbildung.de – Serviceportal für Ausbildungsverantwortliche

MeinAuslandspraktikum.de – Service-Portal für Auszubildende

Netzwerk Berufsbildung ohne Grenzen