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Förderung Überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS)

Formulare und Hilfestellungen

Förderung Überbetrieblicher Bildungsstätten (ÜBS)

Für die Antragstellung und Dokumentation der Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten benötigen Sie verschiedene Formulare. Diese Formulare und erläuternde Handreichungen stehen Ihnen kompakt auf dieser Seite zur Verfügung.

Anzeige (Stand 29.09.2023)

Hinweis: Bitte fügen Sie bei Ausstattungsvorhaben einen ausgefüllten Beschaffungsplan bei und beachten Sie hierbei die Ausfüllhinweise!

Zusammenstellung der Ausstattungsinvestitionen und Beschaffungsplan...

Handreichung zur Anzeige

Die Vordrucke "Finanzierungsplan" sowie "Erklärung zum Antrag" wurden in den Antragsvordruck (Abschnitte 3.2 und 4) integriert. Bitte nutzen Sie ab sofort ausschließlich den neuen Antragsvordruck (Stand: 29.09.2023). Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeitung.

Antrag (Stand: 29.09.2023)

Darstellung der Finanzen für Antragsteller mit kameralistischer Buchführung (Stand: 02.08.2022)

Erklärung zu subventionserheblichen Tatsachen (Stand: 21.11.2023)

Erklärung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten

Handreichung zur Erklärung zu den wirtschaftlichen Tätigkeiten

Schulungsprogramm (Stand: 01.04.2020)

Wirtschaftlichkeitsberechnung

Empfangsbestätigung und Rechtsbehelfsverzicht

Muster Grundschuldbestellungsurkunde

Mittelanforderung (aktualisiert am: 29.09.2023)

Zwischennachweis ÜBS (Bitte beachten Sie, dass dieses Formular zunächst lokal abgespeichert werden muss, um die volle Funktionalität nutzen zu können.)

Verwendungsnachweis Ausstattung (Stand 02.10.2023)

Belegliste (Anlage 1 - Stand 24.03.2022)

Einzelnachweis Ausstattung (Anlage 2 alt) nur, wenn der Beschaffungsplan (Anlage 2 neu) nicht digital im Rahmen der Erteilung des Zuwendungsbescheids zur Fortschreibung durch die zuständige Sachbearbeitung übermittelt wurde

tabellarische Vergabedokumentation / Übersicht der vergebenen Aufträge und Leistungen (Anlage 3 - Stand 24.03.2022) nur auf separate Anforderung der zuständigen Verwendungsnachweisprüfung

Bei allen Vordrucken, die den Stand 24.03.2022 oder neuer haben, sind von den Zuwendungsempfängern ausschließlich die hellgrauen Felder in den Vordrucken zu befüllen / zu nutzen. Eine Abweichung von dieser Vorgabe kann zur vollständigen Neuerarbeitung des Verwendungsnachweises auf Anforderung der zuständigen Verwendungsnachweisprüfung führen.

Verwendungsnachweis Bau

Erklärungen zum Verwendungsnachweisnur bei Verwendungsnachweis Bau