Institutsleitung
Die Präsidentin vertritt das Bundesinstitut gerichtlich und außergerichtlich, leitet und verwaltet es und führt dessen Aufgaben durch.
Soweit die Präsidentin nicht Weisungen und allgemeine Verwaltungsvorschriften des zuständigen Bundesministers zu beachten hat, führt sie die Aufgaben des Bundesinstituts nach den Richtlinien des Hauptausschusses durch. Bei der Durchführung der Aufgaben des Bundesinstituts arbeitet die Präsidentin mit dem Hauptausschuss, dessen Unterausschüssen und mit dem Wissenschaftlichen Beirat vertrauensvoll zusammen. Seit August 2026 ist Dr. Sandra Garbade Präsidentin des Bundesinstituts.