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Latente Ausbildungsmarktteilnahmen

Nicht alle Ausbildungsplatzangebote der Betriebe, Praxen und Verwaltungen und nicht alle Jugendlichen, die Ausbildungsplätze nachfragen, werden im Rahmen der offiziellen Ausbildungsmarktbilanz erfasst: Sie bleiben somit „latent“ (verborgen). Zu den latenten Marktteilnahmen zählen fast ausschließlich erfolglose Ausbildungsplatzangebote und erfolglose Ausbildungsplatznachfrager, denn die erfolgreichen Marktteilnahmen werden als neu abgeschlossene Ausbildungsverträge über die Meldungen der zuständigen Stellen registriert.

Dass erfolglose Marktteilnahmen nicht in der offiziellen Ausbildungsmarktbilanz berücksichtigt werden, hat im Wesentlichen zwei Gründe.

  1. Der erste liegt darin, dass es Jugendliche und Betriebe gibt, die an einer Ausbildungsbeteiligung interessiert sind, dies aber nicht den Beratungs- und Vermittlungsdiensten melden. Ihr Misserfolg wird somit nirgendwo offiziell bemerkt.
  2. Der zweite Grund hängt mit der Stichtagsregelung der Ausbildungsmarktbilanzierung zusammen. Als erfolglose Marktteilnahmen gelten nur jene bei der Bundesagentur für Arbeit registrierten Berufsausbildungsstellen und Ausbildungsstellenbewerber, die auch noch zum Stichtag 30. September, vier bis acht Wochen nach Beginn des neuen Ausbildungsjahres, eine Vermittlung wünschen. Haben sie bereits vorher ihren Wunsch aufgegeben, sind sie zwar als gemeldete Berufsausbildungsstellen bzw. gemeldete Ausbildungsstellenbewerber von der Bundesagentur für Arbeit registriert worden. Sie werden jedoch nicht zum offiziellen Ausbildungsplatzangebot und zur offiziellen Ausbildungsplatznachfrage hinzugerechnet.

Untersuchungen zeigen, dass die latenten Anteile beträchtliche Größenordnungen erreichen können.